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Bibliotheks-Ordnung.

Für die Benutzung der Bibliothek sind folgende Vorschriften vereinbart worden.

$1.

Die Bibliothek ist mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage zur Benutzung von 11 bis 9 Uhr geöffnet und nur im August behufs Reinigung und Revision, wobei alle Bücher zurückerbeten werden, geschlossen.

$2.

Die Benutzung der Bibliothek ist unentgeltlich und erfolgt entweder im Lesesaale oder durch Entleihen der Bücher nach Hause. Das Entleihen von Büchern ist nur den Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie gestattet. Berechtigt zur Benutzung, doch nicht zur Entleihung nach Hause, sind nach bestehender Abmachung auch die Mitglieder der Berliner medicinischen Gesellschaft.

$3.

Zur Benutzung ausserhalb der Bibliothek werden in der Regel nicht abgegeben:

1. Nachschlage- (Jahresberichte) und bibliographische Hülfsbücher:
2. Werthvolle Kupferwerke;

3. Ungebundene Bücher und einzelne Lieferungen von Zeitschriften;

4. Die letzten zwei Bände der Archive und Zeitschriften.

§ 4.

Für Bücher, welche in die Stadt oder in den Lesesaal verlangt werden, sind Entleihezettel auszufüllen. Die so bestellten Bücher oder Auskünfte darüber können an demselben bezw. folgendem Tage von 11 bis 9 Uhr im Lesesaal des Langenbeck-Hauses abgeholt werden.

Die bestellten Bücher werden 3 Tage bereit gehalten. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie aufs neue bestellt werden.

Ausserhalb Berlins wohnende Mitglieder haben sich, um Bücher zu entleihen, mit einem schriftlichen Gesuch an die Bibliothek p. A. Berlin N., Ziegelstr. 10/11 (Langenbeck-Haus) zu wenden.

Für die nach auswärts gewünschten Bücher sind ebenfalls Bestellzettel einzusenden.

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