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Herausgegeben

von Mitgliedern der k. bayer. Akademie
der Wissenschaften.

Munich.

Dreyzehnter Band.

München,

gedruckt in der k. Central: Schulbuchdruderey.

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Gelehrte Anzeigen.

July bis December.

1 8 4 1.

München,

im Verlage der königlichen Akademie der Wissenschaften,

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München.

herausgegeben von Mitgliedern

Nro. 130. der k. bayer. Akademie der Wissenschaften.

Königl. Akademie der Wissenschaften.

In der Situng der philologisch - philosophischen Classe am 6ten Febr. wurde von dem ordent lichen Migliede derselben, Hrn. Dr. Schmeller, folgender Vortrag gehalten.

Ueber eine Lateinische Bearbeitung des alten oberdeutschen Land- und Lehenrechtbuches oder sogenannten Schwabenspiegels durch Oswald von Anhaufen, vom Jahre 1356.

Gegenwärtige Mittheilung ist wieder eine solche, die sich bescheiden muß, unter die von minderm Belange zu zählen, denen durch §. 10. unsrer Ge schäftsordnung Statt gegeben ist. Inzwischen hát fie unter manchen ähnlichen, zu denen ich mich ver: sucht sehen konnte, diejenige geschienen, die mehr als andere in den Bereich eines eben jeht allge= meiner regen Interesses fallen möchte. Ich meyne das Interesse für alles, was die Geschichte der ge= sellschaftlichen Zustände unsers Volkes im Mittelalter, und namentlich die nicht aus der Fremde eingeführten, fondern, wenn ich so sagen darf, haus: gemachten Vorschriften für dieselben, die ältern Rechtsbücher betrifft. Dabey glaube ich sicher zu sehn vor dem Vorwurf, als verstiege ich mich in ein specielles, nicht hieher gehöriges Facultätsgebiet; denn der Boden der ältern deutschen Rechtsverfas

1. July. 1841.

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Was bis gegen die Mitte des XIII. Jahrh. unter den Deutschen im engern Sinne, d. h. ab: gesehen von Angelsachsen, Friesen u. dgl., von Rechts-Sagungen, Gewohnheiten und Regeln zu schriftlicher Aufzeichnung gediehen war, zeigt sich, mit sehr geringer Ausnahme, lateinisch eingekleidet. Bon da ab aber hat sich das Bedürfniß eines volksmäßigern Gewandes, einer Abfassung solcher Stücke in der Muttersprache mit Entschiedenheit geltend zu machen gewußt. Schon ums J. 1235 hat ein Anhaltischer Ritter u. Gerichtsschöffe, Cyke von Repgowe das lateinische Buch, in welches er alles was er von solchen Dingen theils aus schrift: lichen Aufzeichnungen, theils aus mündlichen Ueberlieferungen wußte, zusammengetragen hatte, auf Wunsch und Bitte eines Grafen Hoyer v. Falken= stein, ins Deutsche überfest (gediutet, an diutifch gewant). Spiegel der Sachsen wollte er das Buch genannt wissen; denn

als in einem spiegele die frouwen
ir antlitze befchouwen,

fung erscheint keineswegs als ein abgeschloffenes so sollte darin Männiglich Sachsenrecht erkennen.

Gehege, das nur Juristen von Profession betreten dürften; er ist noch freyer Wald, welchen auch Laien mancher Art Lust, Bedürfniß und Fug haben mö

Dieses Buch, zuerst im Dialekt des nördli chern Deutschlands d.h. im niedersächsischen abges faßt, war zunächst auch in jenen Theilen des deut

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