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Miffale Speciale nouiter
impreffum ac diligéter
emendatu caftigatu
Additis nonnullis
miffis nouaru fe-
ftiuitatu que
prius infer
te no fue

rant.

H

Die Rückseite zeigt einen schönen die ganze Seite deckenden Holzschnitt, S. Maria, Ulrich und Afra. Die folgenden 13 Blätter enthalten Tabula - Cautelae Benedictio Salis et Aquae Calendarium, worauf dann von Folio I bis CXXXVI das Missale folgt. Zwischen Blatt LVI und LVII ist der aus 8 unbezeichneten Blättern bestehende sehr gross und schön gedruckte Canon eingeführt. (Der Holzschnitt als erstes Canonblatt fehlt an diesem Exemplare, dessen Canon auf Papier gedruckt ist.)

Blatt CXXXVI lautet die Schluss-Schrift, roth und schwarz gedruckt:

Excuffum eft Bafilee

in edibus magiftri Jaco
bi de Pfortzheim Anno
dominice incarnationis
M.D.XIX. Die vero x
menfis Februarij.

Dieses der Fund! Wie manche Schätze mögen auch heute noch in manchen Kirchen verborgen liegen, bis ein glücklicher Zufall sie an's Tageslicht bringt!

Johann Cesinge.

(Schluss.)

Cesinge giebt nun kurz Gang und Inhalt sowohl der Ilias als auch, von Vers 89 an der Odyssee an, ergeht sich dann weiter in Lobpreisungen der Allseitigkeit des Homer und schliesst:

165

Ergo, fancte pater, non me certamine tanto
Verfari cupias oro; fed tu prius ante
Confule, quid noftrae valeant in carmine vires.

Quo facere id poffis melius, tibi primus Homeri
In Latium verfus (utinam tuo nomine dignus,

Qui vincis populos, Nicolae, et gloria noftra es)
Mittitur atque etiam carmen, quo placat Ulyffes
Aeacidem et Phoenix et quid refpondet Achilles.
170 Haec edi in lucem nolim; nam carmina nondum
Apta fatis, torno rurfus polienda fed ante.

Quod fi tantus amor tanget tua pectora fancta,
Ut quocunque modo iubeas mihi ludere verfus
Meque velis parva volitare per aequora cymba
175 Nec dubitas tanto portu jam mittere in altum;
Ipfe gubernaculum capias curfusque fecunda!

Namque potes noftris fceleratas tollere culpas
Mentibus et poenas: tibi coeli regia portas
Lata aperit clauditque volens: tu regna furentum
180 Diminuis numeroque fuo coeleftia comples!

Tuque potes pedibus Romanum vertere regnum
In quodcunque caput. Domini regesque verendi,
Omnigenumque genus, pueri matresque virique
Paftorem patremque colunt. Tua numina Mufae
185 Semper erunt noftris condendis verfibus: illa
Principium mediumque dabunt finemque nec ulla
Calliope vocitanda mihi, non altus Apollo.

Te duce quis poterit fcaevas decurrere Syrtes
Et poterit fcopulos et concurrentia faxa

190 Temnere per mediam vel pandere vela Charybdim?
Non ego, Phoebe, tua cingi mea tempora lauro
Jam pofco, non Pana mihi patremque Lyaeum.
Sed tulit in mediam cunctantem carmina rupe.
Non Clio vifaeque aliae mihi tendere ramum
Frondentis lauri, pafco dum rure capellas,
Afcra, tuo. Sed juffa fequor. Laus ifta volenti
Et merito fit tanta, precor; mihi nectere verfus
Sit fatis atque, pater, tandem tua dicta faceffam.

Aus diesen, unverkennbar mit jugendlicher Eilfertigkeit entworfenen Versen, namentlich aus Vers 163-169 lässt sich soviel entnehmen, dass Cesinge dem Papst zwei Stücke aus dem Homer als Uebersetzungsprobe zugesendet hat: aus der ersten und aus der neunten Rhapsodie. Wenn nun Georgius seinen oben erwähnten Nachrichten noch die Versicherung hinzufügt, dass in der vatikanischen Bibliothek ein Codex, Nr. 2756. aufbewahrt werde, in quo verfibus hexametris pleraque libri primi Iliados contineantur," so würde kaum zu bezweifeln sein, dass in dieser Handschrift die erste jener Cesingeschen Uebertragungen erhalten wäre, wenn nicht die in Distichen geschriebene Widmung in jener vatikanischen Handschrift, wie solche Georgius S. 210 mittheilt, von der so eben besprochenen hiesigen durchaus verschieden wäre.

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Wie dem nun auch sei, immer bleibt soviel gewiss, dass Janus Pannonius in sehr jungen Jahren er zählte bei dem Tode des Papstes Nikolaus noch nicht 21 Jahre von demselben mit einer Uebersetzung des Homer betraut worden ist und dieser Arbeit, wenigstens theilweise, sich unterzogen hat; wie denn auch bekanntlich eine andere dieser Uebertragungsproben, der Congreffus Diomedis et Glauci aus der sechsten Rhapsodie der Ilias in Cesinge's Werken tom. I. pag. 231— 238 sich gedruckt findet.

Dresden.

Archivar Herschel.

Bibliothekchronik und Miscellaneen.

Eine der reichsten Bibliotheken Rom's und vielleicht des gesammten Italiens, die Bibliothek Albani, wird demnächst Eigenthum zweier vornehmen Lombardischen Familien werden. Die Familie Albani ist nämlich ausgestorben, und die reiche SammJung an Büchern, Manuscripten u. s. w. fällt zum Theil dem Conte Castelbarco in Mailand, zum Theil dem Marchese Guidi di Bagno in Mantua zu. Bekanntlich gehörte zur Bibliothek, welche bereits Annibale Albani (geb. 1682., seit 1711. Cardinal, gest. 1751.) angelegt hatte, auch die Galleria Albani, einst Eigenthum des Kunst und Wissenschaft liebenden Cardinals Alessandro Albani. Winckelmann, der den Cardinal zu seinem Erben einsetzte, hatte sie geordnet, und noch heute wird den Fremden in Rom die Wohnung gezeigt, die er in dem Palaste seines Gönners inne gehabt hat. (Nach einer Nachricht in der ,,Wissenschaftlichen Beilage" der Leipziger Zeitung zu Num. 279. von 1855., S. 484.)

In diesen Tagen erschien: „Die Malereien in den Handschriften der Stadtbibliothek zu Leipzig. Beschrieben von Dr. Robert Naumann. Leipzig, Rudolph Weigel." 103 Seiten, 8o.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Robert Naumann. Verleger: T. O. Weigel. Druck von C. P. Melzer in Leipzig.

SERAPEUM.

Zeilschrift

für

Bibliothek wissenschaft, Handschriftenkunde und ältere Litteratur.

Im Vereine mit Bibliothekaren und Litteraturfreunden

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Handschriftenschatzes der K. Hof- und Staatsbibliothek zu München.

(Zweiter Artikel, zugleich Abfertigung der wiederholten Angriffe des Herrn Fr. Böhmer im Serapeum, vom 30. Sept. und 15. Oct. d. J.)

„Die wichtigste Bibliothek des Teutschen Landes ist sonder Zweifel die Hof- und Staatsbibliothek zu München, die mit jeder Europäischen kühn in die Schranken eintreten darf. Das fühlt sich am sichersten, sobald man die grössten Europäischen Bibliotheken so im Einzelnen vergleicht, Nachfrage und Nachforschungen hält, wo sich das überraschende Resultat bietet, wie München fast immer den andern die Palme entwindet."

„Ueber diese Bibliothek hat nun ein Mann teutschen Namens, teutschen Rufes, ein Urtheil gefällt, betreffend das Handschriftenmaterial", welches wirklich befremdend, und keineswegs geeignet ist, ein günstiges Licht auf die Möglichkeit, dasselbe auch benutzen zu können, überzutragen!"

So schrieb der Unterfertigte in der vierten Nummer des Serapeums d. J. fern von jeder Polemik, für welche wahrlich XVI. Jahrgang.

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das Serapeum kein Tummelplatz sein kann, fern von jedem persönlichen Interesse, lediglich desshalb, weil er, ein Freund der Wahrheit, es nie ertragen kann, wenn durch unwahre oder irrige Beschuldigungen Personen, seien sie physische oder moralische, Unrecht geschieht!

Unrecht aber war, nach der vollsten Ueberzeugung des Unterfertigten, an den Manen des seligen Andreas Schmeller, eines Mannesteutschen Namens, teutschen Rufes", Unrecht war gegen eine Anstalt geschehen, auf welche Bayern mit gerechtem Stolze sieht, gleich wie solche die Welt bewundert; dieses Unrecht that aber dem Unterfertigten wehe, weil er dem seligen Schmeller, wie der Anstalt selbst, zu bleibendem Danke sich verpflichtet fühlte, indem letztere ihm immer ihre Schätze mit bewunderungswürdiger Liberalität bot, und ersterer sich ein Vergnügen machte, ihm, der auch ein wenig mit Litteratur pflichtgemäss sich beschäftigen muss, aber auch ohne Verpflichtung gern und freudig beschäftigen würde, aus den von ihm gefertigten Katalogen Rede zu stehen, ja oft Rede zu stehen über die speciellsten Fragen, die kaum an einer anderen Weltbibliothek aus ihren Katalogen hätten beantwortet werden können.

Wehe that es dem Unterfertigten, aus dem Munde eines Mannes Dinge in einem Bayern gewidmeten Buche hören zu müssen, welche geeignet waren, die geringschätzigste Meinung über die bibliothekarischen Arbeiten eines anderen Mannes hervorzurufen, der wirklich seiner Bibliothek den besten Theil seiner Arbeitskraft, ja seines Lebens geopfert hatte, und andererseits die Ansicht zu verbreiten, als ob nicht einmal die Möglichkeit gegeben sei, die vorhandenen Schätze auch benutzen zu können!

Wehe that es ihm, dass es von einem Manne geschah, den er selbst hoch geachtet und desshalb als einen Mann ,,teutschen Namens, teutschen Rufes" bezeichnet hatte.

Statt dass nun derselbe erwacht wäre und eingesehen hätte, wie sein Urtheil dem Urtheil anderer, und zwar vieler ausspruchberechtigter Männer gegenüber einer Berichtigung bedürfe, statt auszusprechen, wie dieses die Pflicht eines billig und gerecht fühlenden Mannes ist, dass er geirrt, zieht er es lieber vor, nachdem ein halbes Jahr verflossen, abermal seine Angriffe zu erneuern und zwar in einer Art und Weise, die wirklich Staunen erregt und eines Mannes,,teutschen Namens, teutschen Rufes" nicht mehr würdig ist.

Denn weit entfernt auf die Hauptsache, die jene Arbeit ,Möglichkeit der Benutzung des Handschriften-Schatzes" bezweckte, einzugehen, erscheint er plötzlich wie ein Taschenspieler, der, die Aufmerksamkeit auf Nebensachen lenkend, die Hauptsache unterdessen escamotirt!

Es handelte sich in jenem meinen „Aufsatze" nicht um

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