1 klärung des ripv von Unterstüzung bisher mit Recht berufen zu dürfen glaubte, wird zuerst erinnert, dafs sie keineswegs von einem majori stipendio, einer erhöhten Besoldung, sondern nur von einer erhöhten Achtung und Ehrerbietung zu verstehen sey. Schwerlich aber wird dies jemand dem Verf. einräumen, da theils die Anführung v. 18. offenbar dagegen spricht, theils kurz vorher v. 16. von ähnlichen Belohnungen und Austheilungen aus der öffentlichen Casse die Rede war. Doch man bedarf dieser Stelle gar nicht, um die richtige Bedeutung des Wortes in unserer Stelle zu bestimmen. Der folgende vierte Vers, und das öftere Zurükkommen des Apostels auf diesen Gegenstand v. 8. 16. sezen es aufser Zweifel, was hier unler Tipy verstanden werden mufs. Der Verf. will freilich v. 4. nicht als Gegensaz von v.3. angesehen wissen, von der ovrws xpa, von der rechten Wittwe der Gesinnung nach. Erst v. 6.my dà σπαταλῶσα soll diesen Gegensaz machen. V. 4. 5. hingegen werde die vrws xp in zwei Verhältnissen dargestellt, um zu zeigen, wodurch sie der Ehre, der run werth werde, nemlich wenn sie Kinderbegabt sey, und wenn einsam; so dafs με Movμvn nicht Erklärung sey, sondern nähere Be stimmung. Dann aber, wenn der Apostel auch v. 4. von der övтws xýpα geredet hätte, dürfte nicht si dé ris, sondern nur el dè xipa gelesen werden, und wenn v.4. und 5. die ovτws xp nur in zwei verschiedenen Beziehungen, als Kinderbegabt und als einsam, hätten darstellen sollen, so würde v.5. entweder εἰ δὲ ὄντως χήρα μεμονωμένη ἐςιν, oder doch wenigstens dè övtws Xýpa μeμovwμérŋ ohne nai geschrie O 2 schrieben seyn müssen. müssen. Endlich wenn v.8. wie hier angenommen wird, von der Sorge der Verwandten für ihre Wittwen, und nicht von der Sorge der Wittwen für ihr eignes Hauswesen verstanden werden soll; so würde schwerlich in derselben Constructionsfolge ei de Tic fortgefahren, sondern wol dafür ein εἰ δὲ πρόγονοι, oder εἰ δὲ τῶν προγόνων τις gesezt seyn, da sich das blofse vis auf nichts anders, als das unmittelbar vorhergehende Subject, die xpa, beziehen kann. Zur Rechtfertigung der Erklärung von ovrwc xpa, wahre Wiltwe der Gesinnung nach, was v. 16. laut gegen sich hat, beruft sich der Verf. auf den Zusammenhang in unserer Stelle, ohne die Gründe indessen zu entwikkeln, die daraus hervorgehen sollen. Es versteht sich indessen schon von selbst, dafs baldu nicht gut von etwas anderem, als von Unterstüzung erklärt werden kann, auch die Auslegung von vτws xpa schon bestimmt ist, besonders wenn man v. 4. u. 16. dazu nimint. Der Zusammenhang, auf den der Verf. sich stüzt, ist blos dann da, wenn das ripy von einem Achten und in Ehren halten verstanden wird. So mufs man freilich övrws xp von solchen verstehen, die der Gesinnung nach rechte Wittwen sind, d. h. wie es hier gegeben wird, bei denen keine Anhänglichkeit ans Leben mehr sich findet. Allein eben diese Übersezung von ruv ist es, die man nicht allein als völlig grundlos, sondern auch als höchst gezwungen, und dem natürlichen Zusammenhange entgegen erkennen mufs. 80 So viel in Beziehung auf diese Anklage, durch die ein späteres Zeitalter unseres Briefes bewiesen wer werden sollte. In den noch übrigen Blättern geht der Verf. nun die Ökonomie des ganzen lezten Abschnittes capp. 5. u. 6. im Besonderen durch, und findet auch hier wieder, wie in Vorigen, die gewolute schlechte Anordnung. Unter den dafür beizubringenden Belegen wird zuerst die Stelle von den Diaconissen v. 9-15. in Auspruch genommen, die eigentlich oben hingehört hätte, wo von den Eigenschaften der Ältesten und Diener die Rede war, und die hier nur als Episode, ad vocem xpa eingeschoben sey. Dieser Vorwurf trifft aber deswegen nicht, weil er sich allein auf die Erklärung des Sendschreibens von dem zzraléysodαi gründet, diese selbst aber nicht aus hinreichenden Gründen gegen die gewöhnliche gerechtfertigt werden kann. Ist das nataλsyéodw xýpa nicht von der Er-· nennung zum Diaconissenamte, sondern vom Eintragen in die öffentliche Wittwenclasse zu versteheu, so steht der folgende Abschnitt hier gar nicht, als Episode, sondern er gehört noch zu den Verhaltungsregeln, welche Paulus dem Timotheus in Beziehung auf die Wittwen in der Gemeine mitzutheilen bat, Dafs er ihm darüber mehr sagt, als über sein Betragen gegen ältere und jüngera Mitglieder der Gemeine v. 1. 2, wird nicht befremden, sobald man sich besinnt, dafs hier die Verhältnisse verwikkelter, und die Berührungspuncte mannichfaltiger waren, in die Timotheus mit diesen Wittwen kommen mufste. Es läfst sich vielmehr eben von dem Umstande, dais die Anordnungon über die xp erst hier vorkommen, ein Grund weiler gegen die Vorstellung des Verf. hernehmen, `da unfehlbar, wenn Paulus von der Ansezung eig0 3 ner ner Diaconissen in der Gemeine zu Ephesus hätte reden wollen, dieser Gegenstand schon oben cap.3. abgethan seyn würde. - Eben so wenig ist v.16. eine Wiederholung von v.8. sobald dieser leztere, wie es der Zusammenhang erfordert, nicht von der Sorge der Verwandten für die Wittwen, sondern umgekehrt von der Sorge der Wittwen für ihr eignes Hauswesen verstanden wird. Auch v. vor zu schneller und übereilter Besezung der Lehrstellen gewarnt wird, ist zwar ein Nachtrag, aber deswegen kein unschiklicher Nachtrag; denn er ist ganz in der Form einer Verhaltungsregel vorgetragen, und reiht sich dadurch ganz natürlich an das Vorhergehende an. Wie wenig bleibt also von der Folgerung wahr, dafs dieses für einen Brief zu nachlässige und auf keinen Fall paulinishes Verfahren sich kaum anders erkläre, als aus der Ungeschiktheit, das Zusammengetragene und das Eigene gehörig zu verbinden? Was die lezten Verse dieses Cap. anbetrift, so wird man sich wundern, den Verf. hier von der einstimmigen Erklärung der Alten abweichen zu sehen, die v. 24. u. 25. mit v. 32. verbinden; Er Selber hingegen ist geneigt, den Schlufs des Cap. mit dem zunächst vorhergehenden 23. v. in Zusammenhang zu bringen, aus der Ursache, weil die Verbindung mit v. 22. theils ohne die gröfsten Künsteleyen nicht abgehe, theils v.23. als Parenthese vollig unverständlich seyn würde. Aber, um zuerst diesen Gegengründen zu begegnen, so ist es aller¬ dings auffallend, v. 23. hier zu finden; indessen unbegreiflich scheint es nicht, sobald man nur voraussezt, dem Apostel, der in sichtbarer Eile schrieb, sey sey erst nach v. 25. dieser Verwahrungsgrund eingefallen, der den Timotheus vor jeder Übereilung mit dem χεῖρας ἐπιτίθεσθαι sichern könne, ein Fall, der noch heut zu Tage allen eilfertigen, und ohne ängstliche Sorgfalt schreibenden Briefstellern begegnen kann. Es käme also allein darauf an, ob der Inhalt von Vv. 24. 25. mehr mit v. 22. oder mit v. 23. in einen schiklichen Zusammenhang sich bringen liefse. Ersteres soll nach dem Verf. ohne die gröfsten Künsteleyen nicht angehen können; ich sehe indessen nicht ein, warum, wenn man die Stelle für das nimmt, wofür sie ehen ausgegeben, nemlich für die Angabe eines sichern Merkmales, welches den Timotheus bei der Ernennung von Ältesten und Gemeinedienern beständig leiten solle, warum dann und auf welche Art diese Verbindung der Vorwurf der Künsteley treffen könne? Ich würde nemlich v. 24. u. 25. so übersezen: "Die schlechte Aufführung derer, welche sich in das Lehramt eindrängen möchten, ist auch oft schon so bekannt, dafs man sich ihrenthalben leicht entscheiden kann (pioic nicht als dixy, sondern als Urtheil, Beurtheilung des Werthes oder Unwerthes eines Subjectes, vgl. Joh. 7, 24. 8, 16. II. Petr. 2, 11); zuweilen wird sie aber auch erst nachher ruchtbar. So sind auch die Tugenden solcher Personen oft schon vorher bekannt, und sind sie es nicht, so können sie nicht lange verborgen bleiben" Paulus will sagen: Nicht- Übereilung, sondern bedächtige Prüfung bei der Anstellung von Kirchenlehrern, mufs dir im Ganzen um so leichter seyn, je mehr man gewöhnlich aus dem bisherigen äusseren Betragen des Menschen (versteht 04 sich, |