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Eine solche Form habe ich in meiner Sammlung unter 200 Hemisphären normaler Individuen nur zwei Mal beobachtet, während sie mir an den 50 Verbrecherhemisphären bereits vier Mal auffiel, was in Prozenten ausgedrückt eine nicht bedeutende Differenz ergibt, nämlich von 1" in der Norm gegen 8% in der Reihe der Verbrecherhirne.

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Die Gehirnwindungen bilden das letzte Merkmal in der Reihe derjenigen, welche Lombroso und seine Schüler als anatomische Charakteristik des geborenen Verbrechers aufführen. Ich habe mich im Vorhergehenden bemüht, sie einer möglichst genauen und objektiven Analyse zu unterziehen und kann nun aus sämtlichen positiven und negativen Befunden ein Schlussfacit ziehen. Dieses lautet dahin, dass aus der langen Reihe von Merkmalen, welche teils als Zeichen von Entartung, teils als Erscheinungen von Atavismus betont worden waren, die größte Mehrzahl vor der Kritik nicht Stand zu halten vermag. Nur zwei davon können nach den vorhandenen Untersuchungen allenfalls noch aufrecht erhalten werden, ich meine die etwas größere Länge des Gesichtsskelettes der Verbrecherschädel1) und die etwas größere Häufigkeit einer fraglos tierischen bezw. atavistischen Form im Windungsplane des Hinterhauptlappens des Großhirns. Sind diese Resultate auch geringfügig genug, so möchte ich im Interesse völliger Objektivität und weil sie infolge ihrer positiven Natur immerhin zu Gunsten der Lombroso 'schen Doktrin zu sprechen scheinen, die betreffenden Verhältnisse noch einmal näher ins Auge fassen und will versuchen, ihre allgemeine biologische Bedeutung mit Berücksichtigung der vorliegenden Frage nach dem heutigen Stande der Wissenschaft thunlichst zu präzisieren.

Die größere Länge des Gesichtsskelettes und der Prognathismus des Verbrecherschädels ist eine Thatsache, auf welche viele Forscher hinweisen und welche bis zu einem gewissen Grade durch meine eigenen Messungen bestätigt wird.

Wenn wir uns die Frage angelegen sein lassen, wie die Lombroso'sche Schule dazu gekommen ist, jene Erscheinung als Beweis für die Richtigkeit ihrer Hypothesen so sehr in den Vordergrund zu stellen, so führt uns dies auf eine Epoche in der Geschichte der Anthropologie zurück, welche im vorigen Jahrhundert durch die neuen Lehren Camper's über die Entwicklung des Gesichtsskelettes und ihre nähere Bedeutung für die Schädelphysiognomie gezeitigt worden ist. Diese

1) Die Messung der Gesichtslänge bezw. der Länge der Oberkieferpartie vom Ophryon bis zum Rande des Alveolarfortsatzes des Oberkieferbeins an den Verbrecherschädeln der hiesigen anatomischen Sammlung ergab im Mittel 86,2 mm bei einem Minimum von 72 mm und einem Maximum von 95,2 mm; an den Schädeln normaler Individuen betrug das Mittel 84,4 mm, das Minimum 72 mm, das Maximum 97,5 mm.

Lehren gipfeln in der These, dass bei den Tieren das Gesichtsskelett im Verhältnis zum Gehirnschädel ungleich stärker entwickelt ist, ganz im Gegensatz zum Menschen; dieser Umstand bedingt den Unterschied der Kopfform, welche bei den Tieren länglich, beim Menschen aber abgerundet erscheint. Ferner: je niedriger der Rang eines Tieres in der Reihe der Organismen, desto mehr überwiegen die Gesichtsknochen in ihrer Entwicklung über den Gehirnschädel und umgekehrt. Drückt man diese Differenz und die Stufenfolge der Entwicklung des Gesichtsschädels durch die Größe des Gesichtswinkels aus, so bekommt man folgende Reihe: Raubtiere (Hund) 24°, anthropoide Affen (Schimpanse) 38°, Mensch 56° 72°. In der Reihe der verschiedenen Menschenrassen gelangen die kleinsten Gesichtswinkel als Ausdruck starker Entwicklung des Gesichtsskelettes bei den prognathen Völkerstämmen Afrikas und Australiens zur Beobachtung, während große Gesichtswinkel ein Merkmal der weißen europäischen Rassen darstellen. Daraus ergibt sich denn der Schluss: starke Entwicklung des Gesichtsschädels in einer Rasse ist ein Merkmal niederer Organisation.

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So weit die These der Anthropologie. Ob und inwiefern sie zutreffend ist, kann hier nicht Gegenstand der Diskussion sein. Sie kann ja ihre volle Berechtigung haben, so lange es sich um so weite Differenzen handelt, wie gelegentlich zwischen Negern und Europäern, wo der Unterschied bis zu 16° gehen kann. Allein den Anhängern Lombroso's diente das in Rede stehende Merkmal nicht wie in der Anthropologie, zur Differenzierung der verschiedenen Menschenrassen, sondern zur Charakteristik bestimmter Personen innerhalb einer und derselben Rasse, wo sie es mit unverhältnismäßig geringeren Schwankungen des Gesichtswinkels bezw. der Gesichtslänge zu thun hatten. Hier nun kann die Diskussion einsetzen. Das Wesen des Irrtums erhellt aus einem kurzen Beispiel. Die Farbe der Haut ist bekanntlich ebenfalls ein wichtiges Rassenmerkmal: schwarze, kupferrote Farbentöne bilden eine Besonderheit niederer Menschenrassen, während weiße Hautfarbe für die hochorganisierten Völkertypen bezeichnend ist. Eine solche Klassifikation der Menschheit nach der Farbe der Haut hat also augenscheinlich ihre Berechtigung. Anders, wenn wir dasselbe Merkmal, die Unterschiede der Hautfarbe, auf Personen gleicher Kassenzugehörigkeiten beziehen, und das nämliche Verfahren bei ungleich geringeren Nuancendifferenzen in Anwendung bringen wollten; hier werden wir natürlich fehlgehen, da ja die Unterschiede der Hautfarbe innerhalb bestimmter Grenzen rein individuell bedingt erscheinen und insofern mit der Höhe der Organisation eines Individuums nichts zu thun haben. Zu ganz dem nämlichen Irrtum haben sich die Lombrosianer hinreissen lassen, indem sie an die geringen Differenzen, innerhalb welcher der Entwicklungsgrad des Gesichtsskelettes bei einer und

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derselben Rasse schwankt, einen Maßstab anlegten, welcher nur für die Beurteilung großer Unterschiede in Frage kommen kann.

Vermögen aber so könnte man fragen hier nicht auch geringe Schwankungen von Belang zu sein? Ist vielleicht stärkere oder schwächere Entwicklung des Gesichtsskelettes und sei es auch nur innerhalb der Breite der sog. individuellen Schwankungen doch nicht ein Zeichen beispielsweise von bestehender Entartung? Diese Frage kann die wissenschaftliche Anatomie mit einem fertigen und gut begründeten Nein zurückweisen; denn wir wissen mit Sicherheit, dass der Entwicklungsgrad des Gesichtsschädels von drei Faktoren abhängt, nämlich vom Alter, Geschlecht und der Entwicklung der Gesichtssowohl wie der gesamten Körpermuskulatur.

Das Wachstum des Gesichtsskelettes kommt in sehr späten Entwicklungsperioden und dabei je nach der Energie der physischen Entwicklungsvorgänge im Einzelfalle zu verschiedenen Zeiten zum vollständigen Abschluss, so zwar, dass bei vielen anscheinend erwachsenen Individuen das Wachstum des Knochensystems noch nicht definitiv beendet ist. Letzteres tritt der üblichen Annahme zufolge nicht vor Erreichung des 25. Lebensjahres ein.

Das weibliche Geschlecht, bei welchem das ganze Knochensystem schwächer entwickelt erscheint, ist auch durch ein entsprechend weniger entwickeltes Gesichtsskelett ausgezeichnet.

Die Stärke der Gesichtsknochen wird ferner von der Kraft der Muskulatur, und speziell der Kaumuskulatur in hohem Maße beeinflusst. Dieser Einfluss ist ein so weitgehender, dass man nur allein nach der Entwicklung des Gesichtsskelettes, ohne Besichtigung des übrigen Körpers, ein starkes muskulöses Individuum von einem schwächlichen Subjekt mit absoluter Sicherheit zu unterscheiden vermag.

Wir können nun die obige Frage dem Gesagten zufolge dahin modifizieren: Können die genannten drei Momente, welche mit Erscheinungen wie Degeneration oder Atavismus natürlich gar nichts zu thun haben, in unserem Falle auf die relativen Mittelwerte der Gesichtsmaße bei Verbrechern und Nichtverbrechern einen Einfluss ausüben?

Ehe wir jedoch diese Frage beantworten, wollen wir uns daran erinnern, wie groß denn bei Verbrechern und Nichtverbrechern die be stehenden Differenzen der Gesichtslänge sind, deren Wertschätzung uns hier obliegt. Debierre erhielt bei seinen Messungen die Spitze des von ihm angenommenen Winkels hat er in die äussere Ohröffnung verlegt einen Unterschied von 0,6°; mir ergaben die direkten Messungen eine Differenz von 1,8 mm1). Man sieht, um wie

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1) Beide Resultate sind, da ja die Seitenlänge des Winkels, welcher Debierre zur Bestimmung der Gesichtslänge diente, auf jeder Schädelprojektion gemessen werden kann, ohne Mühe mit einander zu vergleichen: jeder

geringfügige Verhältnisse es sich hier handelt. Und was besagt denn am Ende die größere Mittelzahl für die Gesichtslänge der Verbrecherschädel? Bedeutet sie ein Ueberwiegen der Maxima und Minima oder was sonst? Meine Messungen lassen erkennen, dass die Minima der Gesichtslänge bei Verbrechern und Nichtverbrechern gleich groß sind, nämlich in beiden Fällen 72 mm; das Maximum dagegen war bei den normalen Schädeln größer (97,5 mm) als bei den Verbrecherschädeln (95,2 mm).

Die größeren Mittelzahlen können demnach nur die Bedeutung haben, dass unter den Verbrecherschädeln stark entwickelte Gesichtsskelette häufiger sind, unbeschadet des Umstandes, dass die betreffenden Werte in den einzelnen Fällen nicht einmal sehr bedeutend sind. Unter den normalen Schädeln kommen im Gegenteil solche mit gering entwickelten Gesichtspartien öfter zur Beobachtung und doch sind einzelne von ihnen mit einem Gesichtsskelett ausgestattet, welches absolut größer ist als das des prognathesten Verbrechers. Es ist ohne weiteres klar, dass diese Erscheinung in einer qualitativen Ungleichwertigkeit der verglichenen Schädelserien begründet sein kann, welche mit solchen Momenten, wie Degeneration oder Atavismus, schlechterdings nichts zu thun hat.

Jede Sammlung von Verbrecherschädeln stellt ein Material vor, welches zweifellos dem Einfluss einer ganz bestimmten Auslese unterworfen ist; dies erscheint schon durch das Wesen des Verbrechens bedingt. Die Mehrzahl solcher Schädel, die man in den westeuropäischen Museen anzutreffen gewohnt ist, kommen von Verbrechern, die ihrerzeit für schwere Vergehen zum Tode verurteilt waren; schwere Verbrechen aber pflegen in der erdrückenden Mehrzahl der Fälle von männlichen Individuen, und meist von solchen in vorgeschrittenerem Alter, begangen zu werden. Wohl kommen in dieser Beziehung hie und da Ausnahmen vor, aber sie gehören jedenfalls zu den großen Seltenheiten. So kommt es, dass jugendliche Individuen männlichen Geschlechts mit noch nicht definitiv beendetem Knochenwachstum, und ebenso weibliche Individuen äusserst selten zum Kontingent solcher Sammlungen gehören. Ferner hat die Ausführung von Verbrechen wie Totschlag, Raub und Raubmord, welche in erster Linie der Todesstrafe verfallen, begreiflicherweise den Besitz bedeutender Muskelkräfte zur Voraussetzung; physisch schlecht entwickelte Subjekte erscheinen für diese Kategorien des Verbrechens ungleich weniger geeignet. Meine kraniologische Verbrechersammlung besteht zwar aus solchen Schädeln, deren Inhaber eines natürlichen Todes verstarben, allein sie wird wahrscheinlich auch nicht von dem Einflusse einer ähnlichen Auslese unberührt Winkelgrad entspricht ungefähr 2 mm Gesichtslänge, es ist demnach die von Debierre gefundene Differenz, linear ausgedrückt (= 1,2 mm), wie man sieht, mit meinen Ergebnissen nahezu übereinstimmend.

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geblieben sein. Denn die Mehrzahl dieser Schädel stammt von Verbrechern, deren Verurteilung auf Zwangsarbeit gelautet hatte, eine Strafe, die bei uns in Russland für die Mehrzahl der Kriminalfälle als Ersatz der Todesstrafe üblich ist. Die Auslese bezüglich Geschlecht, Alter und Körperentwicklung vollzieht sich also bei uns zu Lande ganz in demselben Sinne, wie im westlichen Europa, und diese Auslese ist denn auch zweifellos dafür verantwortlich zu machen, dass unter den Verbrechern Leute mit stark entwickeltem Knochensystem die Ueberzahl ausmachen, was natürlich zur Folge haben muss, dass die Mittelwerte der Messungstabellen in die Höhe gehen.

Was andererseits unsere Sammlungen von Schädeln normaler Individuen betrifft, welche uns zur Vergleichung mit den Verbrecherschädeln dienen, so sind auch diese von dem Einfluss einer gewissen Auslese nicht ausgeschlossen. Die Sammlungen normaler Schädel sind ja hier so wenig wie im übrigen Europa niemals mit Rücksicht auf eine Vergleichung mit Verbrecherschädeln entstanden; immer handelte es sich teils um ethnographische, teils um rein pädagogische Zwecke, und da erscheint es natürlich, dass auf das Vorkommen einer unwillkürlichen Auslese nicht acht gegeben wurde; man nahm und nimmt eben in die Sammlungen alles auf, was nicht gerade pathologisch verändert ist. Und dennoch vollzieht sich eine bestimmte Auslese ganz von selbst kraft der Verhältnisse, unter welchen die anatomischen Anstalten ihre Wirksamkeit ausüben. Es gelangen in den Besitz dieser Institute in der Regel nur Schädel von Leuten, welche - sit venia verbo die Hefe der Gesellschaft ausmachen, von Leuten, die teils infolge sehr jugendlichen Alters, teils infolge mangelhafter Ernährung und schlechter hygienischer Lebensbedingungen, zur Zeit ihrer Ueberantwortung an die Seziersäle ihre volle physische Entwicklung noch nicht beendet haben. Es ist dies eine Erscheinung, welche sich stets unmittelbar bemerkbar macht und welche zweifellos auch in Beziehung auf das Gesichtsskelett die Mittelzahlen im Sinne einer Herabsetzung derselben beeinflusst.

Dieselben Momente bewirken weiterhin ein Sinken der im Vorhergehenden behandelten mittleren Dimensionen des Stirnbeins bei Verbrechern, und zwar aus folgendem Grunde. Als Grenze zwischen Stirnregion resp. Gehirnschädel einerseits und Gesichtsschädel andrerseits wird von den Anthropologen nicht, wie dies in der Anatomie geschieht, die Naht zwischen Nasenbein und Stirnbein angenommen, sondern das sog. Ophryon, ein Punkt, welcher am Stirnbein der Ebene des geringsten Querdurchmessers der Stirn entspricht. Dieser Querdurchmesser der Stirn aber hat eine verschiedene Lage, je nach der Stärke der Jochfortsätze des Stirnbeins, die bereits dem Gesichtsskelett angehören. Sind die Jochfortsätze des Stirnbeins und somit auch der gesamte Gesichtsschädel stärker entwickelt, so verschiebt sich das

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