Imagens das páginas
PDF
ePub

Ophryon unweigerlich nach oben, wodurch die Dimensionen der Stirnregion des Schädels sich vermindern, und umgekehrt. In Beziehung auf die räumliche Ausdehnung des Stirnbeins ergeben sich so infolge irrationeller Wahl der unteren Stirngrenze ganz falsche Resultate. Denn führen wir, um diese Verhältnisse recht anschaulich zu machen, an den nämlichen Schädeln unserer Sammlung die Messung des Stirnbeins zwischen den anatomischen Grenzen, d. h. zwischen Nasen- und Kranznaht aus, so sinkt die Differenz der mittleren Stirnlänge von 1,8 mm auf 0,3 mm, d. h. sie wird fast ganz aufgehoben.

In diesem Sinne lassen sich die vorliegenden Erscheinungen auf einfachem und natürlichem Wege erklären, ohne dass man zu Hypothesen oder zu vermeintlichen atavistischen Grundlagen der Verbrecherorganisation Zuflucht zu nehmen braucht.

Zum Schlusse erübrigt uns noch eine Thatsache, deren nähere Bedeutung hier zu würdigen ist, ich meine die Häufigkeit einer im Vorhergehenden bereits geschilderten theromorphen Windungsform am Hinterhaupthirn der Verbrecher, eine Thatsache, welche für die Lombroso 'sche Lehre nicht gerade bedeutungsvoll ist, aber in den Augen ihrer Anhänger doch verlockend erscheinen kann. Die Windungsvarietät, um welche es sich hier handelt, tritt bei gewissen Affen thatsächlich konstant auf, beim Menschen hingegen wird sie selten beobachtet und bei normalen Individuen noch seltener, als bei Verbrechern. Demungeachtet kann diese Thatsache noch nicht als völlig einwandfrei gelten, weil solche Fälle bisher nur in geringer Zahl beobachtet sind und es sich in der Folge durch die fortgesetzte Beobachtung doch noch herausstellen könnte, dass die Häufigkeit der fraglichen Windungsvarietät im Verbrechergehirn nur eine scheinbare ist. Es kann also leicht geschehen, dass auch diese Frage das Los aller übrigen vermeintlichen Verbrechercharaktere trifft. Wir können aber, wie dem auch sei, schon heute den biologischen Wert der ganzen Sache mit großer Wahrscheinlichkeit abschätzen. Die Gegend der Gehirnrinde, in welcher die in Rede stehende Besonderheit auftritt, enthält sog. psychosensorische Centren, d. h. Organe, welche die Aufgabe haben, die ihnen durch die verschiedenen Sinnesorgane übermittelten Reize der Aussenwelt in bewusste Empfindungen zu verwandeln und zu verarbeiten. Zu welchem speziellen Sinnesorgan aber das uns hier interessierende Rindengebiet in nächster Beziehung steht, ist bisher nicht näher bekannt, wir wissen. nur so viel mit Sicherheit, dass es weder mit der Gesichtsfunktion, noch mit der Gehörs- und Geruchsfunktion etwas zu thun hat. Vermutungsweise sucht man hier das Centrum für den Tast- oder Geschmackssinn (Ferrier). Unsere Unkenntnis der vorliegenden Verhältnisse erklärt sich erstens durch die Schwierigkeit, Veränderungen der Energie dieser Sinneswerkzeuge bei Störungen ihrer Centra genauer zu unterscheiden, und zweitens durch die tiefe verborgene Lage

der betreffenden Hirnregion auf der Innenfläche der Gehirnhemisphären welche der experimentellen Untersuchung ausserordentlich schwer zugänglich ist.

In der Wissenschaft gilt es für zweifellos, dass stärkere oder schwächere Entwicklung der Großhirnrinde am Orte der psychosensorischen Centra Hand in Hand geht mit einer entsprechenden Ausbildung der korrespondierenden äusseren Sinneswerkzeuge. Dass dem so ist, dafür liefert uns die vergleichende Anatomie eine Reihe von Beweisen. Von den höheren Sinnesorganen ist z. B. der Geruchssinn bei verschiedenen Tieren in ganz ausserordentlich verschiedenem Grade entwickelt. Die Raubtiere besitzen ein sehr entwickeltes Geruchsvermögen, wogegen bei den höheren Tieren, wie bei den Affen, sowie beim Menschen der Geruchssinn gerade im Gegenteil ungemein schwach ausgebildet ist. Dementsprechend haben auch diejenigen Teile der Gehirnrinde, welche mit den Nerven des Geruchsorganes unmittelbar verbunden sind, bei den Raubtieren im Vergleich mit anders funktionierenden Nachbarbezirken der Rinde eine ungleich mächtigere Entfaltung erfahren, als bei den Affen oder beim Menschen. Dürfen wir diese Thatsache verallgemeinern, so erscheint der Schluss gerechtfertigt, dass die nämliche Wechselbeziehung zwischen Höhe der Funktion und Hirnrinde auch für die übrigen Sinnesorgane Geltung hat, mit dem alleinigen Unterschied, dass hier die Thatsache schwerer zu beobachten ist und hier keine so sinnfälligen Unterschiede in der Tierreihe entgegentreten, wie wir sie in Beziehung auf den Geruchssinn kennen lernten. Wir sind aus diesem Grunde auch ausser Stande, die erwähnten Unterschiede der Windungen am Hinterhauptlappen des Menschen und der höheren Tiere zu beurtheilen. Weisen sie auf stärkere Entwicklung oder auf eine Herabsetzung des in dieser Gegend befindlichen psychosensorischen Centrums hin? Beides kann der Fall sein, denn am Geruchsorgan haben wir ein prägnantes Beispiel von ungleicher Entwicklung eines Sinnesorganes beim Menschen und beim Tier. Was aber auch immer jene Windungsform bedeuten möge, ob sie mit hoher oder mit niederer Entwicklung des betreffenden sensoriellen Centralorgans zusammenhängt, einen wesentlichen Wert für ein nur ungefähres Urteil über die etwaige Organisationsstufe eines Menschen wird sie jedenfalls niemals beanspruchen können, da ja sowohl der Tastsinn, wie auch der Geschmackssinn im intellektuellen Leben gemeiniglich nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen.

Nachdem wir im Vorhergehenden sämtliche Merkmale degenerativer und atavistischer Natur, welche Lombroso und seine Anhänger ihrer Hypothese zu Grunde gelegt, mit möglichster Objektivität einer kritischen Betrachtung unterzogen haben, können wir nunmehr zu einem Schlussresumé übergehen. Dieses muss, wie sich aus den obigen Erörterungen ganz von selbst ergibt, notwendigerweise dahin lauten:

E

Der geborene Verbrecher im Sinne Lombroso's hat in der
Wirklichkeit kein Dasein; jenes Wesen, welches nach der
Schilderung Lombroso's schon im Keime
im Keime durch den
Stempel tierischer niederer Organisation gebrandmarkt
ist und uns in Gestalt nahezu jedes zweiten Gefängnis-
bewohners entgegentritt, jener Orang-Utang, wie ihn
Taine nennt existiert in der Menschheit nicht. Den
Schöpfern der anthropologisch-positivistischen Schule ist es trotz lang-
dauernder und sorgfältiger Arbeit nicht gelungen, ihre Hypothese mit
den Thatsachen der menschlichen Anatomie in Einklang zu bringen.

Man darf indessen hieraus nicht den weiteren Schluss ziehen, dass Individuen mit wenn auch nicht gerade atavistischem, so doch degenerativem Habitus, mit Körpereigentümlichkeiten, die auf zurückgebliebene oder fehlerhafte Organentwicklung hindeuten, in der Verbrecherwelt überhaupt nicht vorkommen. Im Gegenteil, solche Individuen sind als vereinzelte Erscheinungen unter Verbrechern zweifellos ebenso zu beobachten, wie sie hier und da auch unter Nichtverbrechern angetroffen werden, und es kann sich nur noch um die Frage nach der relativen Häufigkeit solcher Degenerierten innerhalb der Gefängnisbevölkerung handeln.

In Beziehung auf diese letztere Frage hat die Untersuchung der ganzen Reihe wirklicher und vermeintlicher Degenerationsmerkmale, wie wir sahen, zu dem Resultat geführt, dass die Zahl solcher Subjekte unter Verbrechern und Nichtverbrechern höchstwahrscheinlich gleich groß ist; im Zusammenhang damit ergeben sich überall die nämlichen Mittelwerte. Hier wie dort kann die Degeneration des Organismus mehr oder minder ausgeprägt sein, in beiden Fällen vermag sie die Gesamtorganisation mehr oder minder in Mitleidenschaft zu ziehen und je nach dem Grade der Desorganisation der Betreffenden ihr ganzes intellektuelles Vermögen bezw. ihre Widerstandskraft im Kampfe mit bösen und zum Verbrechen hinleitenden Neigungen in stärkerem oder schwächerem Maße herabzusetzen. Diese Thatsache unterliegt gar keinem Zweifel und sie wird auch von niemandem in Abrede gestellt; mit Rücksicht auf diese Thatsache enthalten die Gesetzcodices Normen über Unzurechnungsfähigkeit und mildernde Umstände in Fällen niederer geistiger Entwicklung, und aus dem nämlichen Grunde hat die moderne europäische Legislatur die ärztliche und psychiatrische Expertise für den Kriminalprozess mit so großer Sorgfalt organisiert. Der Irrtum Lombroso's aber besteht darin, dass er den Begriff der Degeneration und ihrer Merkmale zu weit und auf Erscheinungen ausdehnte, welche die wissenschaftliche Morphologie als Anomalien, ja als individuelle Formvarietäten kennzeichnet, von denen man allezeit gewusst hat, dass sie keine nennenswerten Störungen der Organfunktion herbeiführen. Zu diesem Irrtum fügte er noch einen

[ocr errors]

zweiten hinzu, indem er die Erscheinungen des sog. Atavismus ebenfalls als Merkmale niederer Organisation in Anspruch nahm. Der Atavismus bezw. die atavistischen Anomalien der modernen Wissenschaft ist aber ein rein anatomischer Begriff, die funktionelle Seite der Frage, die Frage nach dem etwaigen Einfluss atavistischer Erscheinung auf die Organverrichtungen ist bis anhin nicht einmal berührt worden. Hatte Lombroso einmal diesen Fehler begangen, so war es nur natürlich, dass er bei der ziffermäßigen Bestimmung der degenerierten Elemente unter den Verbrechern viel zu hohe Werte erzielte; aus im Grunde gesunden und innerhalb normaler Grenzen organisierten Individuen schuf er ganz unwillkürlich eine besondere durch ihre verbrecherische Natur ausgezeichnete Menschenrasse,

Zu solchen Schlußfolgerungen führt uns die nüchterne Betrachtung der nackten Thatsachen, welche unbeeinflusst ist von vorgefassten Ideen und frei von dem Bestreben nach übermäßiger Effekthascherei.

Gedanken zur Descendenz- und Vererbungstheorie.
Von Prof. C. Emery in Bologna.

(Fortsetzung von Bd. XIV S. 727.)

VIII. Homologie und Atavismus im Licht der KeimplasmaTheorie.

In den theoretischen Anschauungen Weismann's, deren hohe Bedeutung auch von seinen Gegnern anerkannt werden muss, sind zweierlei zu unterscheiden: Einerseits allgemeine Prinzipien, welche zum Teil auch anderen Theorien zu Grunde liegen; andererseits eine hypothetische Darstellung vom Bau und von der Zusammensetzung des Keimplasmas. Diese letztere könnte später mehr oder weniger tiefen Aenderungen unterworfen, oder sogar als falsch anerkannt werden, ohne dass dadurch die ihr zu Grunde liegenden Prinzipien von ihrer Giltigkeit etwas einbüßen müssten.

[ocr errors]

Von jenen Prinzipien will ich hier zwei hervorheben: 1) die Kontinuität des Keimplasmas; 2) die Zusammensetzung des Keimplasmas aus heterogenen Teilchen, welche die einzelnen Eigenschaften des sich aus dem Keim entwickelnden Organismus bestimmen. Die konsequente Durchführung dieser Prinzipien, welchen ich ganz unbedingt beistimme, wird uns erlauben, die Begriffe der Homologie und des Atavismus, nicht nur theoretisch genauer zu definieren, sondern auch praktisch genauer zu verwenden.

Der frühere schwankende Begriff der Homologie wurde erst durch die Descendenztheorie festgestellt: allgemeine wie spezielle Homologie beruht darauf, dass ursprünglich gleichartige Teile morpho

logisch gleichwertig bleiben, wenn sie sich auch im Laufe der Phylogenese so stark verändert haben, dass sie sonst bei direkter Vergleichung sich als solche nicht erkennen lassen würden.

Im Fall der speziellen Homologie, verlangt die Keimplasma-Theorie für jede Veränderung eines Organs eine entsprechende Veränderung der dasselbe bestimmenden Keimteilchen, welche jener als ihre notwendige Grundlage vorausgegangen sein muss. Reste der ursprünglichen Gleichartigkeit mögen, selbst wenn sie in den fertigen Organen nicht mehr erscheinen, im Keim als atavische Elemente erhalten bleiben, deren Thätigkeit sich, während der Ontogenese, durch vorübergehende Anlagen, oder in seltenen Fällen, durch Auftreten atavischer Bildungen (Rückschlag auf Ahnenformen) im Erwachsenen kundgibt.

Aehnliches gilt auch für allgemein homologe, homotypische oder homodyname Gebilde. Auch hier erweist sich die Anwesenheit gleichartiger Keimelemente für die ungleichartig gewordenen homologen Gebilde in einer ausgesprochenen Gleichartigkeit ihrer Anfangsstadien. Aber sie kann auch zu anderen besonderen Erscheinungen Veranlassung geben: Homodyname Körperteile können im Laufe der Phylogenese sich unabhängig von einander verändern; sie werden dadurch ungleichartig; die Differenzierung der Organismen beruht gerade hauptsächlich darauf, dass aus einer Anzahl gleichartiger Gebilde Gruppen verschiedenartiger Teile entstehen. Die Keimgrundlage dieses Vorgangs mag so aufgefasst werden, dass, neben den der ganzen Reihe gemeinsamen ursprünglichen Keimteilchen, sich für die einzeln oder gruppenweise veränderten Gebilde besonders differenzierte Keimelemente hinzugesellen, von welchen ihre neuen Eigenschaften bestimmt werden. Wenn nachher neue Variationen im Keimplasma auftreten, so können dieselben sowohl die der ganzen Organenreihe gemeinsamen als die besonderen Gliedern der Reihe eigenen Keimanlagen betreffen. In ersterem Fall werden sämtliche homodyname Gebilde davon zugleich affiziert, sie werden dann, wenn eines derselben verändert wird, alle zugleich verändert. So kommt es vor, dass wenn z. B. eine Hand eine von der Norm abweichende Fingerzahl besitzt, die andere Hand und sogar die Füße die gleiche Anomalie darbieten. Obschon es nicht in Abrede gestellt werden kann, dass einzelne Haare oder Haargruppen variieren können, zeigen doch oft alle Haare eines Individuums gemeinsame Eigenschaften, wodurch jenes von seinen Speciesgenossen abweicht. Wenn sich nun eine bestimmte Beziehung zwischen den Anomalien verschiedenartiger Gebilde erweist, deren Homologie noch nicht genügend festgestellt ist, so wird ein derartiges Verhältnis sehr zu Gunsten der fraglichen Homologie sprechen. Ich habe die Vermutung ausgesprochen, dass die Haare der Säugetiere und andere ihnen etwa gleichwertige Gebilde aus Hautzähnen der fischartigen Urahnen des Säugerstammes entstanden sind. Vom Standpunkt der Keimplasma

« AnteriorContinuar »